Schön, dass sie sich für die Ausbildung zum Heilpraktiker interessieren! Besonders medizinische und pädagogische Berufe sind geeignet für diesen Beruf. Es reicht aber auch aus, großes Interesse und Wissbegierde für Medizin und Naturheilkunde zu haben.
Warum sie in meiner Schule richtig sind:
Sie dürfen gerne als Gasthörer den Unterricht selbst erleben.
Die Ausbildung umfasst einen medizinischen Teil und eine Basisausbildung in Homöopathie, Akupunktur, Irisdiagnose, Massagetechniken, Pflanzenheilkunde und Bachblüten. Insgesamt werden 704 Unterrichtsstunden erteilt.
Schauen Sie sich hier den Themenverteilungsplan der Lehrstätte für Naturheilkunde an oder laden ihn herunter [PDF-Datei 20KB]
Zusätzlich zur Heilpraktikerausbildung kann ich Ihnen in meiner Lehrpraxis auch anbieten, ein Praktikum durchzuführen. Am Besten ist dies natürlich möglich, wenn Sie eigene Patienten mitbringen. Sprechen Sie mich einfach für eine individuelle Lösung an!
Die Bestehensquote meiner Schüler ist hoch und so freue ich mich sehr, die meisten Prüflinge mittlerweile als Kollegen zu kennen.
Voraussetzungen für die Zulassung:
Die Prüfung legen Sie an ihrem zuständigen Prüfungsort ab. Häufige Prüfungsorte meiner Schüler sind Hannover und Köln. Da die Prüfung mittlerweile zentralisiert ist, läuft die schriftliche Prüfung an allen Prüfungsorten gleich ab.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker dauert 36 Monate und umfasst 704 Unterrichtsstunden. Sie findet zu folgenden Zeiten in meinen Praxisräumen statt:
Ferien lehnen sich an die niedersächsischen Schulferien an, sind aber kürzer.
Die Ausbildungskosten umfassen 36 Monatsraten zu 180 €. Der Ausbildungsvertrag ist frühestens nach 6 Monaten mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende kündbar.
Gasthören ist möglich. Für weitere Informationen melden Sie sich gerne.
Zulassungsvoraussetzung für die Heilpraktikerprüfung ist ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung müssen Sie ein Alter von 25 Jahren erreicht haben und ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis vorweisen. Mit der bestandenen Prüfung sind Sie staatlich geprüfte/r HeilpraktikerIn.
Ein Heilpraktiker ist - nach öffentlich-rechtlicher Darstellung - eine Person, die vom Staat die Erlaubnis erhalten hat, die Heilkunde eigenverantwortlich und freiberuflich auszuüben, ohne "als Arzt bestallt zu sein (vgl. HPG § 1)." Somit hat der Heilpraktiker eine Sonderstellung im Gesundheitswesen. Er ist neben dem Arzt der einzige selbständige Behandler. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird von der zuständigen Ordnungsbehörde nach einer fachlichen Überprüfung durch einen Amtsarzt erteilt. Einwohner der Stadt und des Landkreises Osnabrück legen die Prüfung am Gesundheitsamt Hannover ab. Kommen Sie aus Nordrhein-Westfalen, so ist Köln Ihr Prüfungsort.
Zur bestmöglichen Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung biete ich Ihnen Prüfungsvorbereitungskurse an. Fragen Sie gerne nach den genauen Terminen.